Prüft in einem Durchgang: euren monatlichen Kostenbeitrag, mögliche Beitragsfreiheit, Bildung-und-Teilhabe-Leistungen und die Übernahme/Ermäßigung des Elternbeitrags (§ 90 SGB VIII) – auf Basis der Satzung für Kindertagespflege Ludwigshafen, gültig ab 01.08.2026.
Entscheidet, ob ihr Bildung-und-Teilhabe-Leistungen bekommen könnt.
Für die Beitragsfreiheits-Prüfung.
Alle Kinder zählen, nicht nur das betreute – bestimmt Tabellenspalte & Bedarf.
Für Kostenbeitrag-Höhe und Zumutbarkeitsprüfung (§ 90 Abs. 4).
Nein. Der Rechner liefert ausschließlich eine unverbindliche Orientierung. Die verbindliche Berechnung des Kostenbeitrags nimmt das Jugendamt der Stadt Ludwigshafen bzw. das Büro Flexible Kinderbetreuung (BfK) des Kinderschutzbundes Ludwigshafen e. V. vor; über Bildung-und-Teilhabe-Leistungen entscheidet das Jobcenter bzw. der Bereich Soziales und Wohnen.
Anspruch besteht nur bei laufendem Bezug von SGB II/Bürgergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, SGB XII/Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen (§ 34 SGB XII bzw. § 28 SGB II). Dazu zählen unter anderem Mittagessen, eintägige Ausflüge, Schulbedarf, Klassenfahrten und ein monatliches Budget für Vereine oder Musikunterricht.
Wenn der Kostenbeitrag für die Familie eine unzumutbare Belastung darstellt, kann er auf Antrag ganz oder teilweise übernommen werden. Geprüft wird das bereinigte Einkommen gegen den sozialhilferechtlichen Bedarf der Familie (Regelsätze plus Warmmiete). Ein formloser Antrag beim Jugendamt genügt.
Kinder von 2 bis unter 3 Jahren mit gewöhnlichem Aufenthalt in Ludwigshafen sind innerhalb der Regelbetreuungszeit (bis 35 Std./Woche) beitragsfrei (§ 5 Abs. 7 der Satzung). Ab Vollendung des 3. Lebensjahres entfällt die Beitragsfreiheit in der Regel, außer die Stadt kann keinen zumutbaren Kita-Platz anbieten (§ 5 Abs. 8).
Für Übernachtungen wird laut Satzung eine Pauschale von 4,50 € pro Nacht berechnet, zusätzlich zum regulären monatlichen Kostenbeitrag.
Grundlage: Satzung für Kindertagespflege in Ludwigshafen am Rhein, gültig ab 01.08.2026 (§§ 5, 6, Anlage 1+2); Formular „Leistungen für Bildung und Teilhabe" der Stadt Ludwigshafen.
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