Häufige Fragen (FAQ) zur Kindertagespflege in RLP
Was ist Kindertagespflege?
Kindertagespflege ist eine familienähnliche Betreuungsform für Kinder bis zum Schuleintritt. Qualifizierte Tagespflegepersonen betreuen bis zu 5 Kinder gleichzeitig in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumen.
Wer fördert Kindertagespflege in Rheinland-Pfalz?
Die Förderung erfolgt über das zuständige Jugendamt. Eltern können einen Antrag auf Kostenübernahme oder -beteiligung stellen. Grundlage ist § 23 SGB VIII.
Wie viele Kinder darf eine Tagespflegeperson betreuen?
In Rheinland-Pfalz dürfen Tagespflegepersonen in der Regel bis zu 5 Kinder gleichzeitig betreuen. Für mehr Kinder ist eine Großpflegestelle mit mehreren Tagespflegepersonen möglich.
Welche Qualifikationen braucht eine Tagespflegeperson?
In RLP ist ein Qualifizierungskurs nach dem DJI-Curriculum (mindestens 160 Stunden) Pflicht, sowie regelmäßige Fortbildungen und ein aktueller Erste-Hilfe-Kurs am Kind.
Wie bekomme ich einen Betreuungsplatz?
Wenden Sie sich an Ihr zuständiges Jugendamt oder direkt an eine Tagespflegeperson in Ihrer Nähe. Wir freuen uns über Ihre Anfrage über unser Kontaktformular.
Was kostet die Kindertagespflege?
Die Kosten sind abhängig vom Einkommen der Eltern und der Betreuungszeit. Das Jugendamt prüft den Anspruch auf Kostenübernahme. Bitte fragen Sie direkt beim zuständigen Jugendamt nach.
Was passiert, wenn die Tagespflegeperson krank ist?
Bei Krankheit oder Urlaub sind Vertretungsregelungen Pflicht. Das Jugendamt unterstützt bei der Vermittlung von Vertretungskräften. Eltern werden so früh wie möglich informiert.